Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl am 15. März 2026

Am Sonntag, 15. März 2026 wird die Kommunalwahl durchgeführt. Gewählt werden der Kreistag, die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte in allen 8 Neuentaler Ortsteilen.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sein, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte im Wahlamt.

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:

Urnenwahl - Wählen im Wahlbezirk

Bitte suchen Sie am Wahlsonntag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal auf. Hier können Sie vor Ort Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie hierzu auch ein gültiges Ausweisdokument mit.

Briefwahl – Wählen mit Wahlschein

An der Briefwahl können alle Personen teilnehmen, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuental eingetragen sind. Der frühestmögliche Ausstellungstermin der Briefwahlunterlagen ist der 02.02.2026.

Antragsmöglichkeiten

Online- Antrag

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuental können ab dem 02.02.2026 bis spätestens 10.03.2026 (23:59 Uhr) die Unterlagen mit dem Online- Wahlscheinantrag über das Internet beantragen. Bitte folgen Sie unten stehendem Link:

OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines (ekom21.de)

Wahlbenachrichtigung

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

Formloser Antrag

Auch eine formlose, schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht per Post oder per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragssteller seinen Namen, sei Geburtsdatum und seine komplette Wohnadresse angeben, sowie bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen.

Briefwahlbüro

Im Rathaus können Sie pünktlich zum Beginn der Briefwahl in den Zimmern 1 und 2 die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort beantragen und mitnehmen.

Sie können Ihre Stimmen aber auch direkt im Rathaus abgeben, hierfür wird eine Möglichkeit eingerichtet, die Stimmzettel ungestört auszufüllen.

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Antragsfrist und Versand

Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Bei Versand der Briefwahlunterlagen per Post, speziell beim Versand ins Ausland, beachten Sie bitte, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten.

 

Musterstimmzettel

Die Musterstimmzettel für die Gemeinde- und Ortsbeiratswahl können Sie hier einsehen:

Musterstimmzettel Gemeindewahl

Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Zimmersrode

Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Bischhausen

Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Dorheim

Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Gilsa

Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Neuenhain

Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Schlierbach

Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Waltersbrück

Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Römersberg

Musterstimmzettel Kreiswahl

Wahlen

Allgemeine Informationen

Alle (vorläufigen) Wahlergebnisse aus der letzten Jahre aus Neuental können Sie sich hier anschauen:

Wahltermine Gemeinde Neuental

 

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:

 

Urnenwahl - Wählen im Wahlbezirk

Bitte suchen Sie am Wahlsonntag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal auf. Hier können Sie vor Ort Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie hierzu auch ein gültiges Ausweisdokument mit.

Briefwahl – Wählen mit Wahlschein

An der Briefwahl können alle Personen teilnehmen, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuental eingetragen sind.

Antragsmöglichkeiten

Online- Antrag

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuental können auch online ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Der Link wird zu gegebener Zeit hier bekanntgegeben.

Wahlbenachrichtigung

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

Formloser Antrag

Auch eine formlose, schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht per Post oder per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragssteller seinen Namen, sei Geburtsdatum und seine komplette Wohnadresse angeben, sowie bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen.

Briefwahlbüro

Im Rathaus können Sie pünktlich zum Beginn der Briefwahl in den Zimmern 1 und 2 die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort beantragen und mitnehmen.

Sie können Ihre Stimmen aber auch direkt im Rathaus abgeben, hierfür wird eine Möglichkeit eingerichtet, die Stimmzettel ungestört auszufüllen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin!

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Antragsfrist und Versand

Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag vor dem Wahltag gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Bei Versand der Briefwahlunterlagen per Post, speziell beim Versand ins Ausland, beachten Sie bitte, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten.