Wahlen

 

Briefwahl – Wählen mit Wahlschein

An der Briefwahl können alle Personen teilnehmen, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuental eingetragen sind.

Antragsmöglichkeiten

Online- Antrag

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuental können die Unterlagen mit dem Online- Wahlscheinantrag über das Internet beantragen. Die Verlinkung wird hier bekanntgegeben.

Wahlbenachrichtigung

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

Formloser Antrag

Auch eine formlose, schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht per Post oder per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragssteller seinen Namen, sei Geburtsdatum und seine komplette Wohnadresse angeben, sowie bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen.

Briefwahlbüro

Im Rathaus können Sie pünktlich zum Beginn der Briefwahl in den Zimmern 1 und 2 die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort beantragen und mitnehmen.

Sie können Ihre Stimmen aber auch direkt im Rathaus abgeben, hierfür wird eine Möglichkeit eingerichtet, die Stimmzettel ungestört auszufüllen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin!

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Antragsfrist und Versand

Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Bei Versand der Briefwahlunterlagen per Post, speziell beim Versand ins Ausland, beachten Sie bitte, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten.