Wahlen
Allgemeine Informationen
Wahlbezirke
Die Gemeinde Neuental ist in 8 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr jede*r Wahlberechtigte ihre*seine Stimme abgeben kann. Für die Stimmabgabe sollten Sie sich amtlich ausweisen können.
Wahlberechtigte
Die Wahlberechtigung kann je nach Art der Wahl abweichen. Informationen zu den einzelnen Wahlen werden zu gegebener Zeit hier bekannt gemacht.
Um ihr Wahlrecht ausüben zu können müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:
Urnenwahl - Wählen im Wahlbezirk
Bitte suchen Sie am Wahlsonntag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal auf. Hier können Sie vor Ort Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie hierzu auch ein gültiges Ausweisdokument mit.
Briefwahl – Wählen mit Wahlschein
An der Briefwahl können alle Personen teilnehmen, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuental eingetragen sind.
Antragsmöglichkeiten
Online- Antrag
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuental können auch online ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Der Link wird zu gegebener Zeit hier bekanntgegeben.
Die Online-Beantragung für die Europawahl am 09.06.2024 war nur bis zum 05.06.2024, 23:59 Uhr möglich!
Wahlbenachrichtigung
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Formloser Antrag
Auch eine formlose, schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht per Post oder per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragssteller seinen Namen, sei Geburtsdatum und seine komplette Wohnadresse angeben, sowie bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen.
Briefwahlbüro
Im Rathaus können Sie pünktlich zum Beginn der Briefwahl in den Zimmern 1 und 2 die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort beantragen und mitnehmen.
Sie können Ihre Stimmen aber auch direkt im Rathaus abgeben, hierfür wird eine Möglichkeit eingerichtet, die Stimmzettel ungestört auszufüllen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin!
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Antragsfrist und Versand
Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag vor dem Wahltag gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Bei Versand der Briefwahlunterlagen per Post, speziell beim Versand ins Ausland, beachten Sie bitte, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten.