Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl am 15. März 2026
Am Sonntag, 15. März 2026 wird die Kommunalwahl durchgeführt. Gewählt werden der Kreistag, die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte in allen 8 Neuentaler Ortsteilen.
Wahlbezirke
Die Gemeinde Neuental ist in 8 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr jede*r Wahlberechtigte ihre*seine Stimme abgeben kann. Für die Stimmabgabe sollten Sie sich amtlich ausweisen können.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt für die Bürgermeisterwahl ist gemäß § 30 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung jede*r Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder jede*r Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger*in), die*der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde ihren*seinen Wohnsitz hat.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl ist gemäß § 2 LWG jede*r Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die*der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag im Land Hessen ihren*seinen Wohnsitz hat.
Um ihr Wahlrecht ausüben zu können müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Wählerverzeichnis
Am 42. Tag vor der Wahl (01.02.2026) wird ein Wählerverzeichnis erstellt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie am Wahltag für die Wahl wahlberechtigt sind.
Es wird ein verbundenes Wählerverzeichnis für alle Wahlen genutzt.
Bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (22.02.2026) muss jede*r Wahlberechtigte eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Schreibens zugestellt.
Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, steht Ihnen die Möglichkeit offen, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag (23.02.-27.02.2026) vor der Wahl Einsicht in das Wählerverzeichnis im Wahlamt zu nehmen und Einspruch zu erheben.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sein, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte im Wahlamt.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:
Urnenwahl - Wählen im Wahlbezirk
Bitte suchen Sie am Wahlsonntag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal auf. Hier können Sie vor Ort Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie hierzu auch ein gültiges Ausweisdokument mit.
Briefwahl – Wählen mit Wahlschein
An der Briefwahl können alle Personen teilnehmen, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuental eingetragen sind. Der frühestmögliche Ausstellungstermin der Briefwahlunterlagen ist der 02.02.2026.
Antragsmöglichkeiten
Online- Antrag
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuental können ab dem 02.02.2026 bis spätestens 10.03.2026 (23:59 Uhr) die Unterlagen mit dem Online- Wahlscheinantrag über das Internet beantragen. Bitte folgen Sie unten stehendem Link:
OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines (ekom21.de)
Wahlbenachrichtigung
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Formloser Antrag
Auch eine formlose, schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht per Post oder per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragssteller seinen Namen, sei Geburtsdatum und seine komplette Wohnadresse angeben, sowie bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen.
Briefwahlbüro
Im Rathaus können Sie pünktlich zum Beginn der Briefwahl in den Zimmern 1 und 2 die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort beantragen und mitnehmen.
Sie können Ihre Stimmen aber auch direkt im Rathaus abgeben, hierfür wird eine Möglichkeit eingerichtet, die Stimmzettel ungestört auszufüllen.
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Antragsfrist und Versand
Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Bei Versand der Briefwahlunterlagen per Post, speziell beim Versand ins Ausland, beachten Sie bitte, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten.
Musterstimmzettel
Die Musterstimmzettel für die Gemeinde- und Ortsbeiratswahl können Sie hier einsehen:
Musterstimmzettel Gemeindewahl
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Zimmersrode
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Bischhausen
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Dorheim
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Gilsa
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Neuenhain
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Schlierbach
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Waltersbrück
Wahlen
Allgemeine Informationen
Alle (vorläufigen) Wahlergebnisse aus der letzten Jahre aus Neuental können Sie sich hier anschauen:
Wahlbezirke
Die Gemeinde Neuental ist in 8 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr jede*r Wahlberechtigte ihre*seine Stimme abgeben kann. Für die Stimmabgabe sollten Sie sich amtlich ausweisen können.
Wahlberechtigte
Die Wahlberechtigung kann je nach Art der Wahl abweichen. Informationen zu den einzelnen Wahlen werden zu gegebener Zeit hier bekannt gemacht.
Um ihr Wahlrecht ausüben zu können müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:
Urnenwahl - Wählen im Wahlbezirk
Bitte suchen Sie am Wahlsonntag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal auf. Hier können Sie vor Ort Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie hierzu auch ein gültiges Ausweisdokument mit.
Briefwahl – Wählen mit Wahlschein
An der Briefwahl können alle Personen teilnehmen, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuental eingetragen sind.
Antragsmöglichkeiten
Online- Antrag
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuental können auch online ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Der Link wird zu gegebener Zeit hier bekanntgegeben.
Wahlbenachrichtigung
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Formloser Antrag
Auch eine formlose, schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht per Post oder per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragssteller seinen Namen, sei Geburtsdatum und seine komplette Wohnadresse angeben, sowie bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen.
Briefwahlbüro
Im Rathaus können Sie pünktlich zum Beginn der Briefwahl in den Zimmern 1 und 2 die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort beantragen und mitnehmen.
Sie können Ihre Stimmen aber auch direkt im Rathaus abgeben, hierfür wird eine Möglichkeit eingerichtet, die Stimmzettel ungestört auszufüllen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin!
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Antragsfrist und Versand
Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag vor dem Wahltag gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Bei Versand der Briefwahlunterlagen per Post, speziell beim Versand ins Ausland, beachten Sie bitte, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten.
