Teilweise Öffnung des Ferienparks Neuenhainer See

Die Hessische Landesregierung hat am 07.05.2020 beschlossen, dass Campingplätze ab dem 15.05.20 wieder geöffnet werden dürfen. Dies war zuvor nur für geschäftliche Besucher möglich.

Vor diesem Hintergrund haben wir ein Hygiene- und Wiederöffnungskonzept erarbeitet, welches folgende Punkte beinhaltet:

  1. Der Ferienpark Neuenhainer See wird für Dauercamper am 15.05.20 wieder geöffnet.
  2. Der Zutritt zur Campingplatzanlage ist vorerst nur den Pächtern eines Dauercampingstellplatzes gestattet.
  3. Gästen von Dauercampern ist der der Zutritt zum Platz vorerst nicht gestattet.
  4. Saisoncampern, Touristikcampern und Badegästen bleibt der Zutritt zum Platz vorerst verwehrt.
  5. Die Öffnung und die Einhaltung des Hygienekonzepts werden evaluiert werden.
  6. Erst nach positiver Evaluation wird die Anlage ggf. für Saison- und Touristikcamper in einem „Stufenmodel" geöffnet werden können.
  7. Der Badebetrieb ist vorerst bis zum 05.06.20 nicht gestattet.
  8. Die gemeinschaftlichen sanitären Anlagen, Koch- / Spül- und Waschbereiche dürfen nur von einer Person pro 20 m2 Grundfläche genutzt werden.
  9. Soweit eigene sanitäre Anlagen auf den Stellplätzen vorhanden sind, sind diese vorrangig zu den gemeinschaftlichen sanitären Anlagen zu nutzen.
  10. Die gemeinschaftlichen sanitären Anlagen werden zwei Mal täglich gereinigt.
  11. Muss sich ein Dauercampingplatzpächter/in, der in 2020 den Campingplatz betreten hat, in Quarantäne begeben, so ist dies der Platzleitung unverzüglich mitzuteilen.
  12. Die Räumlichkeiten der Platzverwaltung (Eingangsbereich, Empfang, Büroräumlichkeiten, etc.) ist nur von jeweils einem Gast zu betreten. Ein sogenannter Spuckschutz ist zu installieren.
  13. Ist eine Bearbeitung von Vorgängen durch die Platzverwaltung am sogenannten „Kassenfenster" möglich, soll diese erfolgen ohne dass der Gast die Räumlichkeiten betreten muss.
  14. Für den Besuch in der Platzverwaltung muss eine Anwesenheitsliste geführt werden. Diese ist vier Wochen aufzubewahren.
  15. Beim wiederholten Verstoß gegen die Hygiene- und Verhaltensregeln ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
  16. Die Hygiene- und Verhaltensregeln sind zum Schutz unserer Mitmenschen zwingend erforderlich. Nur wenn diese eigehalten werden, können wir den Platz weiterhin geöffnet halten. Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe. Lassen Sie uns in dieser schweren Zeit gemeinsam sorgsam miteinander umgehen.
  17. Weitere Infos erfolgen wie gehabt zu gegebenem Zeitpunkt auf unserer Webseite www.neuenhainer-see.de und unserer Facebook-Seite www.facebook.com/NeuenhainerSee.

Wir bedanken uns erneut für Ihr Verständnis und die vielen guten Vorschläge der letzten Wochen. Wir freuen uns, dass wir unseren Platz für Sie wieder öffnen können und wir und schon bald am Neuenhainer See wiedersehen.

Dr. Philipp Rottwilm
Bürgermeister

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