Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Kassel, Teilpläne Land-kreise und Ballungsraum Kassel
Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Neuental. Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sowohl für die Bevölkerung als auch das Personal der Gemeindeverwaltung so gering wie möglich zu halten, war das Rathaus seit dem 16. März für den Publikumsverkehr geschlossen. Nun wird die Gemeindeverwaltung ab Montag, 4. Mai wieder teilweise öffnen. Allerdings müssen die Bürgerinnen und Bürger hier folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten, um das Ansteckungsrisiko weiterhin gering zu halten.
- Wir bitten Sie darum, das Rathaus nur persönlich zu besuchen, wenn Ihr Anliegen nicht telefonisch oder schriftlich (Postweg oder per E-Mail) bearbeitet werden kann. Die Mitarbeiter*innen sind unter den bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.
- Bitte nutzen Sie auch weiterhin den Online-Service.
- Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Ein individueller Termin ist unter den Rufnummern:
- 06693 80386 21 (Bürgermeister/ Sekretariat)
- 06693 80386 15 (Haupt- und Personalverwaltung)
- 06693 80386 12 (Ordnungsamt/ Gewerbeamt)
- 06693 80386 13 oder -23 (Melde-/ Passamt)
- 06693 80386 18 (Bauamt)
- 06693 80386 14 (Steueramt)
- 06693 80386 19 (Gemeindekasse)
zu vereinbaren.
- Termine können nur von Einzelpersonen wahrgenommen werden.
- Zum vereinbarten Termin klingeln Sie bitte am Haupteingang. Das Verwaltungsgebäude ist nur durch den Haupteingang zu betreten und wieder zu verlassen.
- Wenn Sie einen Termin im Rathaus wahrnehmen, werden die Mitarbeiter*innen Ihre persönlichen Daten in eine Anwesenheitsliste eintragen.
- Die Verwaltung hat sich auf den Publikumsverkehr vorbereitet und den Mitarbeiter*innen Schutzmasken zur Verfügung gestellt sowie Spuckschutzwände installiert .
- Bitte tragen Sie während Ihres Aufenthaltes im Rathaus einen Mund-Nasen-Schutz.
- Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gilt weiterhin.
- Bitte suchen Sie die Gemeindeverwaltung vor allem dann nicht persönlich auf, wenn Sie Krankheitssymptome aufweisen oder der Verdachtsfall einer Corona-Infizierung besteht.
- Beachten Sie grundsätzlich weiterhin die Hinweise beim Verhalten im Verdachtsfall, halten Sie sich an Hygiene- und Schutzregeln und schränken Sie soziale Kontakte ein.
- Außentermine der gemeindlichen Mitarbeiter*innen sind weiterhin auf ein Minimum beschränkt.