Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab dem 20.04.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir wollen Sie hiermit erneut über die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab dem 20.04.20 informieren. Die Maßnahmen werden ab sofort im 2-wöchigem Rhythmus von uns geprüft, ggf. angepasst und die Öffentlichkeit informiert.

1. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 20.04.20 wieder öffnen.

2. Friseure dürfen ab dem 04.05.20 wieder öffnen.

3. Öffentliche Veranstaltungen sind vorläufig bis zum 31.08.20 untersagt. Hierzu gehören u. a. auch Veranstaltungsformate wie Backhausfeste, Sportvereinsfeste und Jubiläen. Wir bitten Sie darum Veranstaltungen dieser Art ins nächste Jahr zu verlegen.

4. Der gemeindliche Radlertag am 21.06.20 wird dieses Jahr ebenfalls entfallen.

5. Die Gemeindeverwaltung ist min. bis zum 03.05.20 geschlossen. Persönliche Termine können weiterhin vergeben werden, jedoch nur dann, wenn ein Anliegen unaufschiebbar ist und nicht telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Postweg) bearbeitet werden kann.

6. Die Kita Lummerland ist ebenfalls min. bis zum 03.05.20 geschlossen. Die Notgruppen werden weiterhin angeboten. Einen Anspruch auf Kinderbetreuung erhalten ab sofort auch alleinerziehende Berufstätige.

7. Der Neuenhainer See bleibt ebenfalls min. bis zum 03.05.20 geschlossen.

8. Die gemeindliche Grünabfallsammelstelle wird ab dem 22.04.20 wieder geöffnet. Wegen der längeren Schließzeit öffnet die Sammelstelle zusätzlich zunächst auch am 23.04.20 (16:00 – 18:00 Uhr).

9. Das bisherige Kontaktverbot bleibt bis zum 03.05.20 bestehen.

10. Mobiler Eisverkauf ist ab dem 20.04.20 gestattet.

Wir danken Ihnen erneut für Ihr Verständnis, die vorbildliche Umsetzung der Maßnahmen und das ehrenamtliche Engagement. Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Philipp Rottwilm
Bürgermeister

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