L3149, OD Ausbau und Neugestaltung Benehmensherstellung mit den Planungsbeteiligten und –betroffenen

Grundhafte Sanierung der L3149 – Ortsdurchfahrt Gilsa / Bischhausen

Benehmensherstellung mit den Planungsbeteiligten und –betroffenen

Bekanntmachung der Offenlegung L3149, Ausbau und Neugestaltung der OD Gilsa/Bischhausen (Gilsatalstraße und Bischhäuser Straße)

Das Land Hessen und die Gemeinde Neuental beabsichtigen den Ausbau und die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Gilsa/Bischhausen im Zuge der grundhaften Erneuerung der Landesstraße 3149 (Gilsatalstraße und Bischhäuser Straße) als Gemeinschaftsmaßnahme durchzuführen. Hierbei wird die der Landesstraße grundhaft saniert, die Gehwege und die Wasserleitungen und teilweise der Schmutz- und Oberflächenwasserkanal erneuert.
Betroffen sind hiervon die folgenden Straßenabschnitte:

  • Bischhausen: L3149 Höhe Alsfelder Str. 8 bis Ortseingang Gilsa
  • Gilsa: L3149 Ecke Bachstr. / Lange Wiese bis Ortsausgang Richtung Reptich.

Die Arbeiten werden voraussichtlich zwischen April und November 2022 stattfinden und sollen in Gilsa und Bischhausen parallel ausgeführt werden. Die L3149 wird in diesem Zuge voll gesperrt. Direkte Anlieger werden in Absprache mit den beauftragten Baufirmen die Möglichkeit haben zu Ihren Grundstücken zu gelangen.

Das beauftragte Bauunternehmen wird die betroffenen Anlieger immer frühzeitig über Arbeiten, die Ihre Grundstücke betreffen, informieren. Es wird versucht die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Anlieger dessen Grundstück in den betroffenen Bereichen auf der nördlichen Seite der L3149 angrenzen erhalten außerdem einen neuen Hausanschluss. Da die Gemeindevertretung die sogenannten Straßenausbaubeiträge bei Instandhaltung und Erneuerung abgeschafft hat, kommen auf die Anlieger nur bei Neuanlage eines Gehweges und bei der Erneuerung der Hausanschlüsse Kostenbeteiligungen auf die Anlieger zu. Die Kosten für die Herstellung der neuen Hausanschlüsse (Kanal und Wasser) werden den Grundstückseigentümern in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür ist die Rechnung des beauftragten Bauunternehmens. Sie erhalten diesbezüglich ein gesondertes Schreiben von der Bauverwaltung der Gemeinde Neuental.

Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage wird von einer Präsenzveranstaltung in der die Maßnahme vorgestellt wird abgesehen. Die Planungsunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 14.02.2022 bis 27.02.2022 in der Gemeindeverwaltung Neuental, Bauamt, während der Dienststunden Mo., Mi., Fr. von 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus und werden hier zur Verfügung gestellt. Wir bitten bei persönlicher Einsichtnahme um telefonische Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie die aktuell geltende 3G-Regel in der Gemeindeverwaltung Neuental.
Es kann bis spätestens 7 Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist, somit bis zum 06.03.2022, bei Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Kassel oder bei der Gemeinde Neuental zum Plan schriftlich Stellung genommen werden.
Wir danken allen Anliegern schon im Voraus für Ihr Verständnis.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung der Gemeinde Neuental.

Sämtliche Unterlagen können Sie hier einsehen:

Inhaltsverzeichnis Planunterlagen und VORENTWURF

Erläuterungsbericht zum Vorentwurf

Übersichtskarte Vorentwurf

Übersichtslageplan Vorentwurf

Lageplan Bauabschnitt 1 Vorentwurf

Lageplan Bauabschnitt 2 Vorentwurf

Höhenplan Bauabschnitt 1 Vorentwurf

Höhenplan Bauabschnitt 2 Vorentwurf

Straßenquerschnitte Vorentwurf

Querprofile Bauabschnitt 1 Vorentwurf

Querprofile Bauabschnitt 2 Vorentwurf

Daten zur Kanalisation und Wasserleitung:

Deckblatt Entwurfsplanung

Inhaltsverzeichnis Entwurfsplanung

Übersichtskarte Entwurfsplanung

Erläuterungsbericht Entwurfsplanung

Lageplan OD Gilsa Entwurfsplanung

Lageplan OD Bischhausen Entwurfsplanung

Längsschnitt OD Bischhausen Entwurfsplanung

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