Fälligkeit der Hundesteuer für das Jahr 2021

Das Steueramt der Gemeinde Neuental macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer 2021 am 01.07.2021 fällig wird.

Wie in den Hundesteuerbescheiden beschrieben, gelten diese so lange weiter, bis eine Änderung des Bescheides z. B. durch Tod des Hundes oder Umzug in eine andere Kommune, eintritt.

Wir weisen weiter darauf hin, dass die Hundesteuerpflicht mit dem 1. des Monats beginnt, in dem ein Hund in den Haushalt aufgenommen wird. Alle Hundehalter/innen, die es bisher versäumt haben, ihren Hund bei der Gemeinde Neuental anzumelden, werden gebeten, dies bis spätestens zum 31.07.2021 nachzuholen.

Hundehalter, die uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat zur Abbuchung erteilen möchten, können sich das Formular unter https://www.neuental.de/formulare.html im Bereich Steuern & Abgaben herunterladen und ausgefüllt einreichen.

Bei Fragen zur Hundesteuer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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