Information Zuständigkeit, Erreichbarkeit und Antragsstellung beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
leider können die Termine für Außensprechtage im Jahr 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie noch nicht geplant und bekannt gegeben werden. Damit Sie sich vor Ort bestens informieren können, haben wir für Sie eine kleine Übersicht über die Zuständigkeit, Erreichbarkeit und Antragsstellungsmöglichkeiten zusammengestellt:
Zuständigkeit:
- Feststellung von Behinderungen und Merkzeichen nach dem SGB IX - vormals Schwerbehindertengesetz
https://rp-giessen.hessen.de/soziales/schwerbehindertenshyrecht - Zahlung von Elterngeld und Beratung über Elternzeit nach dem BEEG
https://rp-giessen.hessen.de/soziales/elterngeld - Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts, bspw. Opferentschädigung OEG'
https://rp-giessen.hessen.de/die-hessische-versorgungsverwaltung - Beratung und Überwachung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen nach dem Hess. Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) - vormals "Heimaufsicht"
https://rp-giessen.hessen.de/soziales/hessische-betreuungs-pflegeaufsicht
Erreichbarkeit und Antragsstellung
Aus gegebenem Anlass sind derzeit leider keine persönlichen Besuche möglich! Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher telefonisch, schriftlich oder per Mail an die folgende Adresse:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Mündener Straße 4
34123 Kassel
Tel: 0561 20 99 0 (Zentrale)
Tel: 0561 20 99 55 5 (Bürgerbüro Schwerbehindertenrecht)
Tel: 0561 20 99 55 6 (Bürgerbüro Elterngeld)
E-Mail: poststelle@havs-kas.hessen.de
Unsere Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: | 08:00 - 15:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Nutzen Sie auch die Möglichkeit unserer neuen Online-Anträge
Schwerbehindertenrecht
https://schwerbehindertenantrag.hessen.de/FV/Onlineantrag/Default.aspx
Elterngeld
https://elterngeld.hessen.de/elterngeld-onlineantrag/default.aspx