Fällige Gemeindesteuern und -abgaben

Hinweis auf fällige Gemeindesteuern und -abgaben

Die Gemeindekasse Neuental macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2022 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) zur Zahlung fällig werden:

Grundsteuern 1. Quartal 2022
Abfallgebühren 1. Quartal 2022
Wasser- und Abwassergebühren 1. Quartal 2022
Gewerbesteuervorauszahlungen 1. Quartal 2022

Eventuelle Nachforderungen für Wasser- und Abwasser 2021, die am 10.02.2022 fällig werden, sind ebenfalls zum Fälligkeitstermin auszugleichen.

Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge am 15.02.2022 von deren Bankkonto abgebucht. Steuerpflichtige, die uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten die fälligen Beträge (siehe Bescheid) bis zum o. g. Fälligkeitstermin auf eines unserer Bankkonten bei der:

Raiffeisenbank eG Borken: (IBAN: DE06 5206 1303 0001 8077 73, BIC: GENODEF1BOR)
Kreissparkasse Schwalm-Eder: (IBAN: DE73 5205 2154 0177 0890 26, BIC: HELADEF1MEG) oder
Stadtsparkasse Borken: (IBAN: DE09 5205 1373 0001 0084 57, BIC: HELADEF1BOR)

zu überweisen.

Gleichzeitig fordern wir zum genannten Zeitpunkt sämtliche Rückstände zur Zahlung ein. Sollten die Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen, werden die offenstehenden Forderungen mit Mahnung und Vollstreckung eingezogen. Die dadurch entstehenden Kosten für Säumniszuschläge und Mahngebühren möchten wir Ihnen ersparen.

Aus diesem Grund zahlen Sie bitte rechtzeitig alle Steuern, Abgaben und Gebühren unter Angabe des kompletten Kassenzeichens (Beispiel: 100000.000.000). Sofern das Kassenzeichen bei einer Überweisung nicht oder nicht korrekt angegeben wird, muss der überwiesene Betrag auf die älteste(n) offene(n) Forderung(en) angerechnet werden. Wir bitten Sie dies zu beachten.

 

 

 

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