Der ZVA informiert: Die Biotonne kommt!

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis führt zum 01.07.2021 die haushaltsnahe Erfassung biogener Haushaltsabfälle ein. Für jede Wohneinheit wird eine 120-l-Tonne zur Verfügung gestellt. Hiermit trägt der Zweckverband der bundesgesetzlichen Verpflichtung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Rechnung. Im Übrigen wird verhindert, dass bei der Verbrennung des Bioabfalls mit dem übrigen Restmüll das energetische Potenzial des Bioabfalls verloren geht.
„Im Schwalm-Eder-Kreis befinden sich im Restmüll knapp 50% biogene Abfälle, was insgesamt einer Menge von knapp 20.000 Tonnen pro Jahr entspricht!“, informiert Markus Diehl, Geschäftsführer des Zweckverbandes. Ein Großteil dieser Abfälle soll nun getrennt erfasst und einer hochwertigen Verwertung in Form einer Vergärung mit anschließender Kompostierung zugeführt werden. „Die Biotonne ist flächendeckend verpflichtend, um eine möglichst große Menge Bioabfälle zu erfassen. Hierdurch gewährleisten wir eine hohe Ausbeute an Biogas in der Vergärung und auch in der Kompostierung.“, so Diehl weiter. Da die Biotonne alle 2 Wochen geleert wird und sich die Restmüllmenge entsprechend reduziert, wird der Abfuhrrhythmus bei den Restmülltonnen auf 3 Wochen verlängert.

Ein weiterer Aspekt sind die Gebühren. „Es war unser Ziel, die seit 01.01.2007 stabilen Abfallgebühren mit Einführung der Biotonne auch weiterhin stabil zu halten. Unter anderem dank guter Ausschreibungsergebnisse haben wir dieses Ziel erreicht!“, betont Winfried Becker, Vorsitzender des Zweckverbandes.
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Durchführung von Informationsveranstaltungen leider nicht möglich.

Deshalb wurde in Zusammenhang mit der Einführung der Biotonne eine Hotline geschaltet und umfangreiches Informationsmaterial zusammengestellt, das wir einerseits über die Städte und Gemeinden verteilen und andererseits auch auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.

Die Hotline ist unter der Rufnummer 05683 4429900 erreichbar. Sollte diese einmal nicht erreichbar sein, können die Bürger/-innen ihre Fragen auch per Mail an stellen. Die Kontaktdaten sowie die wichtigsten Fragen und Antworten einschließlich des auf die Kommunen bezogenen Verteilplanes sind auf der Seite www.zva-sek.de ebenso aufgelistet wie mehrere Informationsbroschüren. Ab Ende Juni findet sich hier auch der Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne.
Diehl appelliert abschließend an die Bürger/-innen: „Testen Sie die Biotonne doch einfach eine Zeit lang. Auswirkungen auf die Gebührenhöhe sind ja nicht gegeben!“

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