Corona-Pandemie - Verschärfung der Maßnahmen ab dem 01.12.2020

Ab dem 01.12.2020 gelten neue Regelungen zur Eindämmung der Corona- Pandemie.
Die Regelungen finden Sie hier im Überblick:

Kontaktreduzierung:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch mit maximal 5 Personen aus höchstens 2 Haushalten. Kinder unter 14 werden hierbei nicht mitgezählt.

In den Wohnungen gilt die dringende Empfehlung, die Kontakt ebenfalls stark zu reduzieren.

Mund-Nasen-Bedeckung:
Eine MNB ist weiterhin in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen des Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen.
Ebenfalls gilt das in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen.
Ab dem 01.12. gilt die Pflicht zum Tragen einer MNB auch an allen Arbeits- und Betriebsstätten (Ausnahme: am eigenen Platz, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann).

Geschäfte und Einzelhandel:
Bis 800m² Verkaufsfläche gilt eine Beschränkung von einer Person je angefangene 10m². Ab 800 m² darf nur noch eine Person pro 20m² zugelassen werden.

Ausblick auf die voraussichtlichen Regelungen zu Weihnachten und Silvester
Eine feste Aussage kann über die Regelungen zu Weihnachten und Silvester noch nicht getroffen werden. Es ist allerdings geplant, die Kontaktregelungen etwas zu lockern. Konkret bedeutet dies, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum dann für maximal 10 Personen ohne Beschränkung der Haushalte gestattet ist. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Ebenfalls ist eine Lockerung für Übernachtungen in Hotels und Pensionen für Verwandtenbesuche geplant.
Genauere Angaben werden nach dem 15.12.2020 erwartet.

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