Welche Maßnahmen gelten ab Samstag, dem 23.01.bis vorerst 14.02.21?

Öffentlicher Raum

Im öffentlichen Raum dürfen Treffen weiterhin nur mit einem Haushalt plus einer weiteren Person stattfinden. Kinder werden dabei mitgezählt.

Kita
Kitas sollen nur in dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Wenn möglich, sollen Kinder Zuhause betreut werden.
Die Kita wird weiterhin "Notgruppen" anbieten.

Schule
Klassen 1 bis 6: Schülerinnen und Schüler können in die Schule kommen, es sollte jedoch vermieden werden um die Kontakte einzuschränken. Die Präsenzpflicht wird also aufgehoben.
Ab Klasse 7: Es wird sogenannter Distanzunterricht angeboten ohne in die Schule zu kommen.
Ausnahme sind Abschlussklassen. Deren Schüler erhalten unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin Präsenzunterricht.

Zusammenkünfte
Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen sin dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vor der Zusammenkunft anzuzeigen. Das gilt grundsätzlich auch für Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten.

Mund-Nasen-Bedeckung
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt insbesondere für den Aufenthalt:

  • im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
  • an Bahnhöfen und an Bushaltestellen
  • in den Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels (auch auf dem Parkplatz)
  • in Gottesdienste und Trauerfeierlichkeiten (auch am Platz)

Eine vollständige Liste kann hier eingesehen werden: Mund-Nasen-Bedeckung / Medizinische Maske | Informationsportal Hessen

Geben Sie weiterhin auf sich acht und bleiben Sie gesund!

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