Welche Maßnahmen gelten ab Montag, 08.03.2021?

Aufenthalt im öffentlichen Raum
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist wieder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von 5 Personen gestattet. Dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben dabei unberücksichtigt.

Private Zusammenkünfte
Auch bei Zusammenkünften im privaten Raum wird die Beschränkung auf einen und einen weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von 5 Personen dringend empfohlen. Auch hierbei bleiben dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre unberücksichtigt.

Freizeit- und Amateursport
Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt ist, gestattet.
Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.

Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen
Beratung und Verkauf sind nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet, sofern höchstens eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 40 Quadratmeter eingelassen wird.

Dienstleistungen
Die Erbringung von Dienst-und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgen. Die Betreiber von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege dürfen Kundinnen und Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung bedienen.

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