Corona- Pandemie - Inzidenz von 50 überschritten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ab heute, Samstag, den 24.10.2020, beträgt der Inzidenzwert (Corona-Infektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohner) im Schwalm-Eder-Kreis 51,67.

Damit muss der Landkreis aufgrund des verpflichtenden Eskalationskonzeptes des Landes Hessen weitergehende kontaktbeschränkende Maßnahmen erlassen.

Die neuen Regeln gelten ab Sonntag 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr.

Die folgenden Regeln gelten so lange bis der Inzidenzwert eine Woche lang wieder unter 50 ist. Eine weitere Verschärfung der Maßnahmen tritt ab einem Inzidenzwert von 75 ein.

Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen (wie z. B. Restaurants, etc.):
Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder 2 Hausständen).

 

Feiern in privaten Räumen:
Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.

 

Sperrstunde und Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit:
Gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zu schließen. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.

 

Öffentliche Veranstaltungen:
Nicht mehr als 100 Teilnehmende.

 

Sportveranstaltungen, die nicht im Freien stattfinden:
Zuschauer sind nicht erlaubt.

 

Maskenpflicht:
Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht.

 

In Restaurants muss weiterhin überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

In Schulen und Ausbildungseinrichtungen gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichtes.

 

Betretungsverbot Kitas:
Zutritt weiterhin nur für angemeldete Kinder und Personal.

 

Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen und betreuten Wohnungseinrichtungen:
Maximal 3 Besuche pro Kalenderwoche für je maximal 1 Stunde mit jeweils maximal 2 Besuchern.

 

Nutzung von Bürgerhäusern:
Die Bürgerhäuser / DGHs, Sporthäuser, Feuerwehr-Räumlichkeiten und Angelhütten stehen weiterhin nicht für private Feierlichkeiten zur Verfügung.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und die Einhaltung des neuen Regelwerkes.

 

Dr. Philipp Rottwilm
Bürgermeister

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