Waltersbrück

Corona: Information zu den Lockerungsmaßnahmen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Anstrengungen, die Sie in den letzten 2 Monaten auf sich genommen haben, haben Ergebnisse gezeigt. Die Fallzahlen sind durch die Einhaltung der Regeln auch bei uns vor Ort stark zurückgegangen. Durch die Verordnungen der Hessischen Landesregierung vom 07.05.20 ergeben sich auch für die Bürgerhäuser / DGHs, die Sportplätze, die Friedhofshallen und den Ferienpark Neuenhainer See in Neuental die nächsten Lockerungen, welche vorerst alle bis zum 05.06.20 gelten. Die Schulen und Kitas sollen bis zum 02.06.20 schrittweise zu einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ zurückkehren. Die Schul- und Kitaleitungen informieren Sie hierüber wie gehabt. Nach der Öffnung der Spielplätze und des Rathauses mit Terminvergabe folgt nun auch die eingeschränkte Öffnung der Bürgerhäuser, DGHs und Sportplätze. Auch Restaurants, Biergärten, Hotels und Ferienwohnungen dürfen wieder öffnen, wenn auch unter Hygiene- und Abstandsregeln. Für unsere Bürgerhäuser gilt, dass hier bei bestuhlten Veranstaltungen die Gästeanzahl maximal eine Person je 5 Quadratmetern Grundfläche betragen. Die genauen Einlasszahlen erfragen Sie bitte bei Bedarf bei Ihrem DGH-Verwalter oder in der Gemeindeverwaltung. Eine Vermietung für private Feierlichkeiten und eine sportliche Nutzung der DGHs ist vorerst bis zum 05.06.2020 nicht gestattet.

Die Sportplätze stehen ab sofort wieder für den kontaktlosen Trainingsbetrieb zur Verfügung. Hier ist die Kreativität der Übungsleiter gefragt. Die Auflage der Landesregierung ist jedoch, dass die Duschräume, Kabinen und Vereinsräume der Sportanlagen weiterhin gesperrt bleiben. Die WC-Räume der Sportanlagen können geöffnet werden. Zuschauer sind nach wie vor nicht gestattet. Trauerfeiern können in den Friedhofshallen ebenfalls wieder im engsten Familienkreis stattfinden. Unsere Bestattungsinstitute und Pfarrerinnen und Pfarrer helfen Ihnen hier bei der Umsetzung. Großveranstaltungen ab 100 erwarteten Gästen sind weiterhin vorerst bis zum 31.08.2020 nicht gestattet, dazu zählen leider auch unsere geliebten Feierlichkeiten in den Sommermonaten wie Straßen- und Backhausfeste und Vereinsjubiläen. Der Neuenhainer See wird in einem sogenannten „Stufenmodell“ wieder geöffnet. Wegen der großen Anzahl an Gästen müssen wir hier vorerst überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden können. Wir beginnen hier am 15.05.20 mit der Öffnung für Dauercamper. Der Badebetrieb ist durch die Landesregierung an allen Badeseen vorerst bis zum 05.06.20 untersagt.

Es gilt jedoch weiterhin wachsam zu sein. Bitte helfen Sie uns dabei, dass diese Öffnungen maßvoll umgesetzt werden und nicht zu großen Ansammlungen von Menschen führen. Für alle Aktivitäten gilt weiterhin, dass die Hygiene- und Abstandregeln von 1,5 Metern eingehalten werden. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam aufeinander achtgeben und so in Eigenverantwortung die Erfolge der letzten Monate sichern.

Bedanken möchte ich mich auch bei den Ehrenamtlichen die sich bereit erklärt haben in „Nachbarschaftshilfe“ oder als Bürgerbusfahrer aktiv zu sein und zu helfen. Zusammen werden wir auch diese schwierige Zeit überstehen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der Vorgaben haben oder auch helfen möchten, wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung. Bleiben Sie gesund.

Herzlichst
Ihr Dr. Philipp Rottwilm
Bürgermeister

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