Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Kassel, Teilpläne Land-kreise und Ballungsraum Kassel

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der

  • Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise sowie der
  • Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel

treten mit der Veröffentlichung am 4. Mai 2020 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die genannten Teilpläne sind ab dem 4. Mai 2020 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (Umwelt&Natur/Lärm_Luft_Strahlen/Umgebungslärm) einsehbar und zum Download bereitgestellt: https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/l%C3%A4rmluftstrahlen/regierungspr%C3%A4sidium-f%C3%BChrt-l%C3%A4rmminderungsplanung-durch

Zur Einsicht in Papierform wird um telefonische Absprache unter (0561) 106 3824 gebeten.

Kassel, 4. Mai 2020
Regierungspräsidium Kassel

III 33.1 - 53 e 553 - Umgebungslärm

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