Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19)

Übersicht Coronavirus

Auf dieser Seite haben wir für Sie einige wichtige Informationen zum neuartigen Coronavirus zusammengestellt. Tagesaktuelle Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises:
Webseite: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zum-Coronavirus.html?
Flyer des Schwalm-Eder-Kreises: Information Coronavirus COVID-19

Bitte beachten Sie die Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020:

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/cokobev_stand_02.11.pdf

Verdachtsfall / Rückkehr aus dem Ausland

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Sie sind ebenso verpflichtet, sich unverzüglich bei dem für den Ort der Quarantäne zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Risikogebiet im o. g. Sinne ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.

Nähere Informationen können Sie der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus entnehmen:

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/1vo_corona_stand_01.11_0.pdf

Wie verhalte ich mich im Corona-Verdachtsfall?

Wenn Sie z. B. aus einem Risikogebiet zurückkehren und unter Fieber, Husten oder Atemnot leiden, vermeiden Sie engen Kontakt zu Personen. Suchen Sie einen Arzt nur nach telefonischer Voranmeldung auf, um sich untersuchen zu lassen oder rufen Sie im Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises unter 05681 775-123 an. Dies gilt auch für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem nachweislich an Coronavirus -Erkrankten hatten! Der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus stellt, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Er wird dann einen Rachenabstrich zur Diagnosestellung entnehmen. Darüber hinaus bitten wir Sie erneut darum persönliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Gaststätten & Restaurants

Gaststätten und Restaurants dürfen ab dem 02.11.2020 bis vorerst zum 30.11.2020 Speisen und Getränke nur zur Abholung der Lieferung anbieten. Wir bitten Sie die Abholung bzw. Lieferung von Speisen zu ermöglichen. Eine Abholung von Speisen und Getränken darf nur erfolgen, wenn

  • sichergestellt ist, dass die Speisen und Getränke ohne Wartezeit zur Verfügung stehen oder die Warteplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mind. 1,5 Metern zwischen den Abholerinnen und Abholern gewährleistet ist,
  • geeignete Hygienemaßnahmen getroffen werden und
  • Aushänge zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen erfolgen.

Veranstaltungen / Kontaktverbot

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum sind nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, wie etwa Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Weitere Informationen und Ausnahmen finden Sie hier:

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/cokobev_stand_02.11.pdf

Rathaus

Die Gemeindeverwaltung wird ab Montag, 02.11.2020. wieder geschlossen. Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger müssen hier folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten, um das Ansteckungsrisiko weiterhin gering zu halten.

  • Wir bitten Sie darum, das Rathaus nur persönlich zu besuchen, wenn Ihr Anliegen nicht telefonisch oder schriftlich (Postweg oder per E-Mail) bearbeitet werden kann. Die Mitarbeiter*innen sind unter den bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.
  • Bitte nutzen Sie auch weiterhin den Online-Service.
  • Ein individueller Termin ist unter den Rufnummern
    • 06693 80386 21 (Bürgermeister/ Sekretariat)
    • 06693 80386 15 (Haupt- und Personalverwaltung)
    • 06693 80386 12 (Ordnungsamt/ Gewerbeamt)
    • 06693 80386 13 oder -23 (Melde-/ Passamt)
    • 06693 80386 18 (Bauamt)
    • 06693 80386 14 (Steueramt)
    • 06693 80386 19 (Gemeindekasse)
      zu vereinbaren.
  • Termine können nur von Einzelpersonen wahrgenommen werden.
  • Das Verwaltungsgebäude ist nur durch den Haupteingang zu betreten und wieder zu verlassen.
  • Wenn Sie einen Termin im Rathaus wahrnehmen, werden die Mitarbeiter*innen Ihre persönlichen Daten in eine Anwesenheitsliste eintragen.
  • Die Verwaltung hat sich auf den Publikumsverkehr vorbereitet und den Mitarbeiter*innen Schutzmasken zur Verfügung gestellt sowie Spuckschutzwände installiert.
  • Bitte tragen Sie während Ihres Aufenthaltes im Rathaus einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gilt selbstverständlich weiterhin.
  • Bitte suchen Sie die Gemeindeverwaltung vor allem dann nicht persönlich auf, wenn Sie Krankheitssymptome aufweisen oder der Verdachtsfall einer Corona-Infizierung besteht.
  • Beachten Sie grundsätzlich weiterhin die Hinweise beim Verhalten im Verdachtsfall, halten Sie sich an Hygiene- und Schutzregeln und schränken Sie soziale Kontakte ein.
  • Außentermine der gemeindlichen Mitarbeiter*innen sind weiterhin auf ein Minimum beschränkt.

Kindertagesstätte Lummerland

Ab dem 06.07.2020 wird die Kindertagesstätte wieder für alle Kinder geöffnet. Weitere Informationen hierzu lassen wir Ihnen zukommen, wenn diese uns vorliegen.

Für Fragen gibt es bei der Kreisverwaltung während der Öffnungszeiten eine Hotline, die Sie unter 05681 775-222 erreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: https://soziales.hessen.de

Grundschule am Peterswald (Einrichtung des S-E-K)

Seit dem 27.04.2020 wurde der Unterrichtsbetrieb schrittweise wieder aufgenommen. Für alle Jahrgänge der Grundschule wird der tägliche Präsenzunterricht ab dem 22.06. wieder aufgenommen. Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder ob es weiterhin zu Hause lernen soll.

Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch bei der Grundschule Am Peterswald unter der 06693 – 433

https://www.grundschule-am-peterswald.de

sowie hier:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-eltern/brief-die-eltern-und-erziehungsberechtigten

Bürgerhäuser & Dorfgemeinschaftshäuser

Die Dorfgemeinschaftshäuser werden ab dem 07.05.2020 eingeschränkt geöffnet.

Die Abstandsregeln sowie die im genutzten Raum maximal zulässige Personenanzahl sind zu beachten.

Eine Vermietung für private Feierlichkeiten ist weiterhin nicht gestattet.

Für alle weiteren Veranstaltungen gilt folgendes:

Die maximale Gästeanzahl darf eine Person pro 5m² nicht übersteigen. Die genauen Einlasszahlen erfragen Sie bitte bei Bedarf bei Ihrem DGH-Verwalter oder in der Gemeindeverwaltung

Trauerfeiern/ Beerdigungen

  1. Wenn möglich, sollen die Trauerfeiern bei gutem Wetter weiterhin im Freien stattfinden.
  2. Der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen Besuchern muss mind. 1,5 Meter in jede Richtung betragen.
  3. Es wird für jede Friedhofshalle eine Begrenzung der Besucheranzahl vorgenommen.
  4. Auch im Außenbereich gelten die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern.
  5. Besucher müssen sich in eine Teilnehmerliste eintragen, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.
  6. Es muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  7. Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb sollte darauf, wie auch auf Blasinstrumente bis auf Weiteres verzichtet werden.

Feuerwehrhäuser

Die Feuerwehrhäuser, inkl. der Vereinsräume können ab heute nur noch zu Einsatzfällen und Wartungsarbeiten durch die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr genutzt werden. Der Übungsdienst wird ebenfalls in diesem Zeitraum ausgesetzt.

Hotlines, Webseiten und Rufnummern

Hotline des Schwalm-Eder-Kreises: 05681 775 123
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr | Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Kita-Angelegenheiten: 06693 1228

Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: 0800 555 4 666

Für die Grundschule am Peterswald in Neuental-Zimmersrode: Tel. 06693 433 oder https://www.grundschule-am-peterswald.de/

Außerhalb dieser Zeiten berät der Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116 117

Auch wir stehen Ihnen unter der Rufnummer 06693 - 803860 gern zur Verfügung.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Bleiben Sie gesund.

Dr. Philipp Rottwilm
Bürgermeister

Stand: 01.11.2020

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