Ablesen der Wasserzähler zum Jahresende 2019

Die Gemeinde Neuental weist darauf hin, dass die Zählerstände der Wasseruhren zum Ende des Jahres durch die Hauseigentümer selbst abgelesen- und an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden.

Wenn Sie Ihren Zählerstand Ende 2018 online übermittelt- und Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben, erhalten Sie zwischen dem 21.11.2019 - 22.11.2019 eine E-Mail mit der Bitte um Übermittlung.

Wenn Sie noch keine E-Mail hinterlegt haben – oder auf die E-Mail bis zum 28.11.2019 nicht antworten, erhalten Sie eine Ablesekarte in der 49. Kalenderwoche.


Wir bitten Sie den Stand Ihres Wasserzählers, nach Erhalt Ihrer Ablesekarte, bis zum 18.12.2019 abzulesen und an die Gemeindeverwaltung zu übermitteln.


Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Online ACHTUNG: Die Freischaltung ist nur bis zum 18.12.2019 aktiviert

https://efinanz-oze.ekom21.de/Neuental

Besitzer von Smartphones können mit Hilfe eines QR-Code-Scanners noch bequemer zur Zählerstandserfassung gelangen (Zähler sind bereits hinterlegt)

Wenn der Zählerstand Online mitgeteilt wird, ist ein Zurücksenden der Ablesekarte nicht erforderlich.

Sofern Sie keine Möglichkeit zur Online-Übermittlung haben, bestehen die folgenden Optionen:

Die Ablesekarte kann zurück an die Gemeinde Neuental geschickt werden.

Die Ablesekarte kann im Rathaus abgegeben- oder auch außerhalb der Öffnungszeiten im Briefkasten eingeworfen werden.


Sollte ein Ablesen der Wasseruhr aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, und die Gemeinde Neuental keine Rückmeldung erhalten, wird der Wasserverbrauch geschätzt.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, darauf zu achten, dass die Wasseruhr mit Zuleitung durch geeignete Maßnahmen vor Frost geschützt wird, da Reparaturen nach Frostschäden vom Hauseigentümer selbst zu zahlen sind. Die Gefahr eines Frostschadens besteht besonders bei Wasseruhren in Rohbauten, Gärten, Schächten, Scheunen oder leerstehenden Häusern.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

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