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Gewerbegebiet

"Bischhausen – Teil 1"

Gewerbegebiet Bischhausen

 

Im Gewerbegebiet Bischhausen stehen insgesamt 52.000 m² gewerbliche Bauflächen zur Verfügung. Eine Fläche von ca. 5.000 m² ist als "Sondergebiet Tankstelle" ausgewiesen.

Das Gebiet weist eine hervorragende Lageeigenschaft direkt an der L 3074 auf.

Zu nennen ist insbesondere die gute Verkehrsanbindung durch die Nähe zur A 49 in einer Entfernung von ca. 300 m.

 

Verkehrstechnische Anbindung:
 

A 49AS Neuental300 m
A 7AS Homberg 25 km
A 5AS Alsfeld 40 km
B 254  7 km
B 3  5 km


Der günstige Verkaufspreis von 25,00 €/m² beinhaltet alle Beiträge für den Anschluss an die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung. Weiterhin sind die Kosten der Erschließungsstraße im Preis enthalten.

Die einzelnen Grundstücksgrößen können den jeweiligen Anforderungen und Bedürfnissen angepasst werden. Das Gebiet ist durch den Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet Bischhausen – Teil 1" beplant und sofort bebaubar.

Die innere Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt ausgehend über die L 3074 über zwei Erschließungsstraßen. Eine der Erschließungsstraßen endet mit einer Wendeschleife mit einem Radius von 12 m.

Weitere Auskünfte zu Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Amt für Wirtschaftsförderung, Parkstr. 6, 34576 Homberg, Tel. (05681) 77 50.

Der Gewerbesteuersatz beträgt zur Zeit 310 %.
Die Grundsteuern A und B betragen zur Zeit jeweils 275 %.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Volz oder Herrn Werner, Tel. (06693) 8 03 86 15 oder 8 03 86 14, Email: volz@neuental.de oder werner@neuental.de.

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