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Ablagerung von Grünabfällen
Im Graben des Feldweges „Hirtenwiesen“ in der Gemarkung Waltersbrück, zwischen Autobahnabfahrt und Waltersbrück (Flur 2, Flurstück 27), ist in letzter Zeit mehrfach Müll und Grünabfälle abgelagert worden.
Abgesehen davon, dass es nicht zu begreifen ist, wie jemand seinen Müll einfach irgendwo in der freien Natur abkippen kann, kann ein solches Verhalten nach dem „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Wer nähere Angaben zu den „Umweltsündern“ machen kann, wird gebeten sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.