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9385725 2012/07/11 08/27/05

Steuerberater/Steuerberaterin, Bestellung

Leistungsbeschreibung

Steuerberater/innen und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für sie zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der Steuerberaterkammer  begründet.

Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Um zum Steuerberater/ zur Steuerberaterin bestellt zu werden, müssen Sie

  • die Prüfung als Steuerberater/in oder die Eignungsprüfung bestanden haben oder
  • von der Prüfung befreit sein und
  • zumindest die Absicht haben, eine berufliche Niederlassung zu gründen.
  • Außerdem hat die Steuerberaterkammer vor der Bestellung zu prüfen, ob die/der Bewerber/in persönlich geeignet ist. Es dürfen weiterhin keine Versagungsgründe des § 40 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz vorliegen.

Die Bestellung zur/zum Steuerberater/in müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen. ,

Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, werden Sie durch Aushändigung einer Urkunde zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin bestellt.. Sie werden in das Berufsregister der Steuerberaterkammer Hessen eingetragen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen sich an die Steuerberaterkammer Hessen wenden, sofern Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung im Bundesland Hessen zu begründen. Berufliche Niederlassung einer/eines selbständigen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten ist die eigene Praxis, von der aus sie/er seinen Beruf überwiegend ausübt. Als berufliche Niederlassung einer/eines ausschließlich angestellten Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten gilt ihre/seine regelmäßige, bei mehreren Anstellungsverhältnissen ihre/seine zuerst begründete Arbeitsstätte.

Sofern Sie beabsichtigen, eine berufliche Niederlassung im Ausland zu begründen, ist die Steuerberaterkammer Hessen zuständig, sofern Sie in Hessen die Steuerberaterprüfung abgelegt haben oder von der Steuerberaterkammer Hessen von der Prüfun g befreit wurden.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Antragsformular auf Bestellung als Steuerberater/-in kann bei der Steuerberaterkammer Hessen schriftlich oder mündlich angefordert werden. Es steht weiterhin auf der Homepage der Steuerberaterkammer Hessen zum Abruf bereit.

Dem Antrag auf Bestellung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: 

  • Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung/Eignungsprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung oder beglaubigte Abschrift hiervon.
  • ein aktuelles Passbild
  • bei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen RechtsanwältinnenRechtsanwälten, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen/Buchprüfern außerdem: Eine Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation (Kammer), dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen die/den Bewerber/in rechtfertigen.
  • der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber

Hinweis: Sie müssen bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer beantragen. Dieses wird automatisch an die Kammer versandt.
 

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines Antrages aufBestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter ist gem § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Gebührenordung der Steuerberaterkammer Hessen eine Gebühr von 150,00 Euro zu entrichten.

Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der Kammerversammlung festgesetzt. Im Jahr 2011 beträgt der Kammerbeitrag 330,00 Euro.

 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

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Rechtsbehelf

Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Hessischen Finanzgericht möglich.

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Was sollte ich noch wissen?

Steuerberater/-innen müssen unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und eine solche unterhalten (§ 34 Absatz 1 Satz 1 StBerG).

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Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen oder auf deren Homepage.

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Formulare
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