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8965831 2012/09/11 08/30/06

Landwirtschaft: Cross Compliance

Leistungsbeschreibung

Im Bereich der Direktzahlungen und Zahlungen der sog. „2. Säule“ (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen) an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte seit dem 1. Januar 2005 zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.

Dabei geht es um drei Bereiche:

  • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
  • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
  • die Erhaltung des Dauergrünlandes.
     

Werden einige oder alle der für diese drei Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen ein Prozent und bis zu 100 Prozent der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Hessen durch die zuständigen Fachrechtsbehörden (Regierungspräsidien, Landwirtschaftsbehörden, Veterinärbehörden, Untere Wasser- und Naturschutzbehörden) auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.

Weitere Informationen finden Sie hier.

9034462
Rechtsgrundlage 9034463
Formulare
Anliegenkategorien: 8957829 Wirtschaftsförderung
8958616 Landwirtschaft und Umwelt
8981280 Umwelt
Zuständige Behörden: