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8966164 2012/09/06 15/52/21

Körperschaftsteuer

Leistungsbeschreibung

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Personen gehören insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, rechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine. Besteuerungsgrundlage ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das Einkommen, dass die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat.

Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.

Körperschaftsteuererklärungen sind beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des Einkommens die Körperschaftsteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert.

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An wen muss ich mich wenden?

Für die Besteuerung von Körperschaften ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Körperschaft befindet. Ist der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellbar oder liegt er im Ausland, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Körperschaft ihren Sitz hat. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.

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Rechtsgrundlage

Körperschaftsteuergesetz (KStG)

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Anträge / Formulare

Die zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen hessischen Finanzämtern und im Vordruckangebot des Hessischen Ministeriums der Finanzen.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie hier.

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben druch das Hessische Ministerium der Finanzen. Stand: 24. April 2012.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8961055 Steuern
Zuständige Behörden: Gemeinde Neuental - Gemeindekasse
Gemeinde Neuental - Steueramt