Inhalt:
Impfschäden
| Leistungsbeschreibung |
Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Ist diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden? Dann können Sie wegen des Impfschadens und wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) erhalten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Für die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes ist das Versorgungsamt Fulda zuständig. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Beratung Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Versorgungs- / Rentenansprüche Versorgungs- / Rentenansprüche |
| Zuständige Behörden: |