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8998833 2012/07/05 14/38/55

Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

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Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in der Höhe von 30,00 Euro bis 1300,00 Euro erhoben.

9541103
Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

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Rechtsgrundlage 9227234
Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Gemeinde Neuental
Gemeinde Neuental - Gemeindekasse